Im Rahmen der Absicherung des Straßenverkehrs gibt es ein recht breit gefächertes Paket an Versicherungen, welche nach einem Verkehrsunfall Leistungen übernehmen. Neben der verpflichtenden (§ 1 PflVG) Haftpflichtversicherung ist am bekanntesten wohl die Kaskoversicherung. Eine gewichtige Rolle kann jedoch auch der Unfallversicherung zufallen. Diese wiederum spaltet sich nochmals auf in die Fahrerschutzversicherung und die hier interessierende Insassenunfallversicherung.
Wer ist versichert?
Versichert sind jeweils die Insassen des Fahrzeuges mit bestimmten Ausnahmen und Zusätzen je nach Tarif. Folgende gängige Gestaltungen gibt es:
Pauschalsystem
Hier sind alle berechtigten Insassen versichert, die Versicherungssumme wird jedoch nach Anzahl der Geschädigten aufgeteilt.
Unfall-Plus-Versicherung
Hier sind alle berechtigten Insassen mit einer Pro-Kopf-Summe unabhängig von der Anzahl der Geschädigten versichert.
Platzsystem
Dieses System kommt vorwiegend bei Mietwagen und Reisebussen zur Anwendung. Hier ist eine bestimmte Anzahl an „Plätzen“ versichert mit einer Pro-Kopf-Summe. Diese Summe verringert sich jedoch anteilsmäßig, wenn mehr Personen geschädigt werden als Plätze versichert worden sind.
Berufsfahrerversicherung
Mit diesem Baustein werden die ansonsten stets ausgeschlossenen Berufsfahrer auch dann versichert, wenn sie in dieser Eigenschaft mit im Fahrzeug sind. Hier handelt es sich streng genommen schon um eine Art Fahrerschutzversicherung.
namentliche Versicherung
Mit diesem Baustein werden konkrete Personen versichert, unabhängig davon, ob sie als Fahrer, Beifahrer oder Insasse in Mitleidenschaft gezogen werden und auch unabhängig davon, in welchem Fahrzeug sie verunfallen.
Was ist versichert?
Versichert sind die meisten Folgen eines Verkehrsunfalles, d.h. eines Unfalles im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Kfz oder damit verbundenen Anhängers. Ausgeschlossen sind Bandscheibenschäden, innere und Gehirn-Blutungen sowie Bauch- und Unterleibsbrüche, es sei denn, die Verletzungen sind unmittelbar durch den Unfall entstanden. Selbst bei unfallursächlichen Verletzungen sind ausgeschlossen Infektionen und psychische Erkrankungen.
Was wird gezahlt?
Die gängigsten Arten der Versicherungsleistung sind das (Krankenhaus-) Tagegeld, das Genesungsgeld, die Invaliditätsleistung sowie die Todesfallleistung.
Die Höhe der einzelnen Leistungen ist individuell im Versicherungsvertrag festgeschrieben. Es ist also stets notwendig, den Versicherungsvertrag genau zu prüfen. Dies ist unsere Aufgabe, die wir gerne für Sie übernehmen, damit Sie all das bekommen, was Ihnen zusteht. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und erfahren Sie, wo welche Ansprüche geltend gemacht werden können.