Sie sind auf der BAB 13 bei Kilometer 50,8 in Fahrtrichtung AS Freiwalde geblitzt worden und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee bekommen? Die Mehrzahl der Bußgeldbescheide ist angreifbar! Wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die zuständigen Behörden. Aufgrund unserer Erfahrung finden wir den richtigen Weg für Sie und vermeiden idealerweise Bußgeld und Fahrverbot. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung und wir sagen Ihnen, wo die Chancen liegen.
Wo wird gemessen?
Die Messstelle befindet sich auf der BAB 13, welche die sächsische Landeshauptstadt Dresden mit dem Großraum Berlin verbindet. Auf der Fahrt in Richtung Berlin passieren Sie die Messstelle kurz nach der Anschlussstelle Duben, wenn nicht schon vorher bei Kilometer 52,85 gemessen wird. In Höhe der Kleinraststätte Berstetal wird das mobile Messgerät am rechten Fahrbahnrand aufgestellt.
Zuständig für die Bewertung der an dieser Messstelle durchgeführten Messungen ist nach der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee letztendlich das Amtsgericht Lübben, vor welchem wir bereits in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich als Verteidiger aufgetreten sind.
(Bild in voller Größe | © OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA)
Was sagen die Schilder?
Grundsätzlich ist auf dem gesamten etwa 60 Kilometer langen Streckenabschnitt zwischen dem Autobahndreieck Spreewald und dem Schönefelder Kreuz eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h sowie ein tagsüber gültiges Überholverbot für LKW angeordnet. Bei der hiesigen Messstelle wird jedoch auf Grundlage einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Dies liegt an einer Reduzierung aufgrund von Straßenschäden. Nach der hier vorliegenden verkehrsrechtlichen Anordnung, die nach meiner Erfahrung auch die tatsächliche Beschilderung widerspiegelt, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Kilometer 54,5 in Höhe der gegenüber liegenden Raststätte Rüblingsheide durch beidseitige Beschilderung auf 100 km/h beschränkt, verbunden mit dem Zusatzzeichen „auf 5 km“. Nach der Anschlussstelle Duben wird diese Beschilderung bei Kilometer 52,05 wiederholt, verbunden mit dem Zusatzzeichen „auf 2,5 km“. Die Aufhebung der Beschränkung erfolgt bei Kilometer 49,8 durch beidseitige Beschilderung wieder auf 130 km/h.
Die Beschilderung dürfte grundsätzlich in Ordnung und wahrnehmbar sein, zumal man die Straßenschäden durch den „Flickenteppich“ auf der Fahrbahn auch bemerken kann.
Womit wird gemessen?
Gemessen wird bei Kilometer 50,8 mit dem mobilen Einseitensensor ESO ES 3.0 und seinem fast baugleichen Nachfolger ES 8.0, der an der Messstelle mit all seinen Stärken und Schwächen zum Einsatz kommt.
Wie stehen die Chancen?
Dies teilen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung mit. Füllen Sie einfach den nun kommenden Fragebogen aus und wir melden uns binnen eines Werktages mit wertvollen Informationen bei Ihnen. Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.