Im Rahmen der Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall ist an viele Schadenspositionen zu denken. Bei einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit des Geschädigten stehen „Klassiker“ wie das Schmerzensgeld oder der Verdienstausfall zunächst im Fokus. Auch die Fähigkeit, den heimischen Haushalt zu führen, stellt jedoch einen wirtschaftlichen Wert dar, da die Haushaltstätigkeit als eine sinnvolle Verwertung der Arbeitskraft anzusehen ist. Ein Schadensersatzanspruch besteht also bei Beeinträchtigung der Haushaltstätigkeit unabhängig davon, ob es sich um eine Hausfrau oder einen Hausmann handelt. Auch Berufstätige übernehmen natürlich Aufgaben im heimischen Haushalt und sind vom potentiellen Kreis der Geschädigten mit umfasst.
Voraussetzungen des Haushaltsführungsschadens
Um einen Haushaltsführungsschaden zu bejahen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Körperverletzung bzw. Gesundheitsbeeinträchtigung durch den Verkehrsunfall
- bestehender Bedarf an Haushaltstätigkeit
- verminderte Fähigkeit zur Durchführung bestimmter Haushaltstätigkeiten
- Schaden des Verletzten durch die haushaltsspezifische Erwerbsminderung
Hierbei ist im Sinne des § 286 ZPO „voll“ zu beweisen, dass es zu einer Verletzung bzw. Gesundheitsschädigung gekommen ist. Für die restlichen Voraussetzungen genügt eine überwiegende Wahrscheinlichkeit im Sinne des § 287 ZPO.
Was wird gezahlt?
Der Haushaltsführungsschaden kann – ähnlich dem Reparaturschaden – konkret oder fiktiv geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass sowohl die Kosten einer tatsächlich beschäftigten Ersatzkraft oder sonstiger Hilfsmittel erstattet werden als auch die fiktiven Kosten einer Ersatzkraft. Ein konkreter finanzieller Schaden muss also nicht nachgewiesen werden.
Zur Haushaltstätigkeit gehören neben der reinen Hausarbeit auch Reparatur- oder Unterhaltungsarbeiten an Haus oder Wohnung sowie auch die Gartenarbeit.
Die konkrete Höhe des Schadens wird im Falle der fiktiven Geltendmachung – welche die Regel darstellt – geschätzt. Für die Schätzung gibt es viele Hilfsmittel und Tabellenwerke.
Was macht der Rechtsanwalt?
Im Rahmen unserer Unfallsachbearbeitung nehmen wir bei Personenschäden stets den Haushaltsführungsschaden mit in den Blick. Wir ermitteln die zur Schätzung des Haushaltsführungsschadens notwendigen Umstände und errechnen die Schadensersatzbeträge, welche dann bei der Versicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden.
Hilfreich hierbei ist es, ein „Unfalltagebuch“ zu führen, in welchem die Genesung des Geschädigten dokumentiert wird. So kann individuell der Haushaltsbedarf und die entsprechende Einschränkung dokumentiert werden.
Aufgrund der Spezialität des Anspruches ist es stets erforderlich, sich individuell beraten und vertreten zu lassen. Hierfür bieten wir höchste Gewähr. Nutzen Sie also gerne die kostenlose Unfallmeldung und wir nehmen uns Ihrer Sache an.