Sie sind auf der BAB 10 im Abschnitt 16 bei Kilometer 0,47 in Fahrtrichtung Berlin-Weißensee geblitzt worden und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee bekommen? Die Mehrzahl der Bußgeldbescheide ist angreifbar! Wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die zuständigen Behörden. Aufgrund unserer Erfahrung finden wir den richtigen Weg für Sie und vermeiden idealerweise Bußgeld und Fahrverbot. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung und wir sagen Ihnen, wo die Chancen liegen.
Wo wird gemessen?
Die Messstelle befindet sich auf der BAB 10 („Berliner Ring“) inmitten des Autobahndreiecks Barnim, wo die BAB 11 aus Richtung Stettin und die B 2 aus Richtung Berlin-Weißensee auf die BAB 10 geführt werden. Die Messstelle passiert, wer die BAB 10 aus Richtung Osten von der Anschlussstelle Berlin-Hohenschönhausen kommend in Richtung der B 2 in Fahrtrichtung Berliner Innenstadt verlassen möchte. Das mobile Messgerät wird in einem kurzen geradlinigen Streckenabschnitt zwischen zwei scharfen Rechtskurven am rechten Fahrbahnrand aufgestellt.
Zuständig für die Bewertung der an dieser Messstelle durchgeführten Messungen ist nach der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee letztendlich das Amtsgericht Bernau bei Berlin, vor welchem wir bereits in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich als Verteidiger aufgetreten sind.
(Bild in voller Größe | © OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA)
Was sagen die Schilder?
Bei der Durchfahrt durch das Autobahndreieck Barnim ist zunächst eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h vorgegeben. In der Ausfahrt Berlin-Weißensee wird diese zulässige Höchstgeschwindigkeit zunächst auf 80 km/h reduziert, ehe am rechten Fahrbahnrand ein Vorwarnschild auf die kommende Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h hinweist. Die Beschränkung auf 40 km/h erfolgt dann unmittelbar am Beginn der ersten engen Rechtskurve und wird vor Beginn der zweiten Rechtskurve, aber erst nach der Messstelle noch einmal wiederholt. Nach der zweiten Rechtskurve sind dann wieder 100 km/h erlaubt. Die Beschilderung ist abgesehen von dem Vorwarnschild stets beidseitig, so dass die Gerichte davon ausgehen, dass die Beschilderung auch unter üblichen Umständen wahrgenommen wird.
Womit wird gemessen?
Gemessen wird bei Kilometer 0,47 mit dem mobilen Einseitensensor ESO ES 3.0 und seinem fast baugleichen Nachfolger ESO ES 8.0, der an der Messstelle mit all seinen Stärken und Schwächen zum Einsatz kommt.
Wie stehen die Chancen?
Dies teilen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung mit. Füllen Sie einfach den nun kommenden Fragebogen aus und wir melden uns binnen eines Werktages mit wertvollen Informationen bei Ihnen. Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.