Die Spatzen pfiffen es ja schon länger von den Dächern und heute geht es tatsächlich los: in der StVO treten einige große Verschärfungen in Kraft.
So gibt es ab sofort schon für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 16 km/h einen Vermerk mit Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Bei acht Punkten ist zwingend die Fahrerlaubnis zu entziehen. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts droht ab sofort ein Fahrverbot von mindestens einem Monat. Verfehlungen im Straßenverkehr, die bislang noch als Kavaliersdelikte durchgingen, können also ab sofort hart sanktioniert werden.
Wichtig zu wissen und oft verschwiegen: die Rechtsfolgen des Bußgeldkataloges sind nicht zwingend! Es handelt sich um Richtwerte, von denen bei Besonderheiten des Falles – sowohl nach oben als auch nach unten – abgewichen werden kann. Hier ist nun engagierte Verteidigung gefragt, welche mit Verstärkung eines versierten Rechtsanwaltes gewährleistet ist. Von hier aus werden seit Jahren bundesweit Verkehrs – Ordnungswidrigkeiten bearbeitet. Ich kenne nicht nur den Bußgeldkatalog, sondern auch die Eigenheiten der Bußgeldrichter. Ich weiß, worauf es ankommt, um zu einem „guten Ergebnis“ zu gelangen. Die Mehrzahl der Bußgeldverfahren mit Beteiligung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht enden anders als es der Bußgeldkatalog vorsieht. Ob Einstellung des Verfahrens, Reduzierung der Geldbuße oder Vermeidung des Fahrverbotes – bei vielen Bußgeldverfahren sitzt ein Hase im Pfeffer, der gefunden werden will.
Das kann der Messfehler bei den immer über alle Maßen als zuverlässig beschriebenen Messgeräten sein. Das kann aber auch eine Besonderheit der Messstelle oder der persönlichen Umstände des Betroffenen sein. Dies gilt es qualifiziert den Behörden beizubringen. Daher – zögern Sie nicht, sich beraten zu lassen. Unsere Online – Ersteinschätzung ist genauso kostenfrei wie ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch. Machen Sie davon Gebrauch!