Leider bringen es Verkehrsunfälle von Zeit zu Zeit mit sich, dass die unfallbedingten Verletzungen beim Geschädigten so schwer sind, dass sie sich nicht mehr vollständig beheben lassen. Hierdurch entstehen natürlich Nachteile in der täglichen Lebensführung.
Die Mehraufwendungen, die den Zweck haben, diese Nachteile, auszugleichen, die dem Geschädigten infolge der dauernden Beeinträchtigung seines körperlichen Wohlbefindens entstehen, bezeichnet die Rechtsprechung als „vermehrte Bedürfnisse“.
Was zu den vermehrten Bedürfnissen gehört, ist stets ganz individuell zu ermitteln. Es kommt darauf an, welche Hilfsmittel der Geschädigte zuvor nicht benötigte, aber nun infolge seiner konkreten Beschwerden benötigt. Weitaus ohne Anspruch auf Vollständigkeit ist die folgende Aufzählung:
- Arbeitstisch, ggf. höhenverstellbar,
- Aufzug, inkl. Wartungskosten,
- Automatikgetriebe für den PKW,
- Begleitperson für Freizeit, Urlaub etc.
- Behindertenwerkstatt als Teilnahme am Erwerbsleben,
- behindertengerechter Wohnungs- oder Hausumbau,
- Besuchskosten,
- Betreuungsaufwand,
- Blindenhund samt Unterhaltskosten,
- Diät,
- Eigenleistungen am Bau, welche nicht vollendet werden konnten,
- Fahrtkosten für Arztbesuche, Therapien etc.,
- Fahrrad,
- Finessstudio-Mitgliedschaft,
- Fahrzeugkosten – von Anschaffung bis Benzinmehrverbrauch,
- Heimunterbringung,
- Kleidung,
- Körperpflegemittel,
- Kommunikationshilfen,
- Nahrungsergänzungsmittel,
- Nebenkostenerhöhung z.B. aufgrund längeren Aufenthalts zu Hause,
- Pflegeaufwand,
- Pflegebett,
- Physiotherapie,
- Privatunterricht,
- Rollstuhl samt Zubehör,
- Schuhwerk,
- Schwimmbad – Eintrittsgelder oder gar Baukosten,
- Steuerberaterkosten,
- Treppenlift,
- Umzugskosten,
- Versicherungsprämien im Falle der Erhöhung,
- öffentliche Verkehrsmittel,
- Wäschetrockner etc.
Die Liste kann beliebig fortgesetzt werden. Es empfiehlt sich hier, selbst aufzulisten, was infolge der unfallbedingten Beeinträchtigung neu angeschafft wurde oder wofür Mehrkosten angefallen sind.
Die Kosten für die Hilfsmittel sind einzelfallbezogen als Einmalzahlung oder bei wiederkehrenden Aufwendungen in Form einer Geldrente zu ersetzen. Oftmals ist es auch hilfreich, sich in solchen Fällen gemeinsam mit dem Versicherer am sog. „Reha-Management“ zu beteiligen, so dass durch ausgewiesene und vor allem unabhängige Experten die für die Zukunft besten Lösungen ermittelt und sofort umgesetzt werden können.
All dies ist Bestandteil unserer Beratungs- und Vertretungsleistungen, damit Sie sich in Ruhe um ihr Wohlbefinden kümmern können.