Oftmals führen Unfälle mit Verletzten dazu, dass die bei dem Unfall an Körper und Gesundheit geschädigten Personen jedenfalls nicht sofort wieder ins Arbeitsleben zurück kehren. In gravierenden Fällen ist sogar eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit gegeben. Auch schwer verletzten Kindern oder Jugendlichen, die noch gar nicht arbeiten, kann ein Verdienstausfall entstehen – jedenfalls in der Zukunft. Dieser Verdienstausfall ist als Erwerbsschaden durch den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzen.
Die Berechnung dieses Verdienstausfalls ist oftmals ein großes praktisches Problem und ohne Rechtsbeistand quasi nicht zu lösen. Hierbei stehen wir Ihnen zur Seite und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Haftpflichtversicherern. Wir wissen, was Ihnen zusteht und sorgen dafür, dass Sie es auch erhalten.
Der Erwerbsschaden wird im Wesentlichen durch drei Fragen ermittelt:
- Was hätten Sie ohne den Unfall verdient?
- Wie hoch ist das Einkommen nach dem Unfall?
- Sind Einsparungen angefallen?
Hieraus errechnet sich dann die tatsächliche Schadenshöhe. Der Verdienstausfall ist als wiederkehrende Leistung in Form einer Ersatzrente zu zahlen.
Wichtig ist insbsondere eine gute Dokumentation der Einkommensverhältnisse. Die notwendigen Dokumente tragen wir mit Ihnen gemeinsam zusammen und machen dann die entstandenen Ansprüche geltend, damit finanzielle Einbußen nur von möglichst kurzer Dauer und mit schnellem Ausgleich verbunden sind.