Sie sind auf der BAB 9 bei Kilometer 0,06 in Fahrtrichtung AD Nuthetal geblitzt worden und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee bekommen? Die Mehrzahl der Bußgeldbescheide ist angreifbar! Wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die zuständigen Behörden. Aufgrund unserer Erfahrung finden wir den richtigen Weg für Sie und vermeiden idealerweise Bußgeld und Fahrverbot. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung und wir sagen Ihnen, wo die Chancen liegen.
Wo wird gemessen?
Die Messstelle befindet sich auf den letzten Metern der BAB 9, welche bei Kilometer 529,8 in München-Schwabing beginnt und bei Kilometer 0,0 im Autobahndreieck Potsdam in der BAB 10 („Berliner Ring“) aufgeht. Knapp 60 Meter vor dem Bezeichnungswechsel von der BAB 9 auf die BAB 10 – also mitten im Autobahndreieck Potsdam – wird das mobile Messgerät am rechten Fahrbahnrand aufgestellt.
Zuständig für die Bewertung der an dieser Messstelle durchgeführten Messungen ist nach der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee letztendlich das Amtsgericht Potsdam, vor welchem wir bereits in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich als Verteidiger aufgetreten sind.
(Bild in voller Größe | © OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA)
Was sagen die Schilder?
Zu der Messstelle liegen uns noch keine amtlichen Beschilderungspläne vor, so dass eine rechtlich korrekte Beschilderung derzeit nicht bestätigt werden kann. Hierfür arbeiten wir im Rahmen der Verteidigung mit den zuständigen Behörden zusammen, um an die notwendigen Informationen zu gelangen.
Aus eigener Anschauung ist jedoch bekannt, dass grundsätzlich im Bereich der Überfahrt von die BAB 9 auf die BAB 10, gleich in welche Fahrtrichtung, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h angeordnet ist, welche durch beidseitige Beschilderung vor der Gabelung gekennzeichnet wird. Etwa 200 Meter vorher befinden sich beidseitig Verkehrszeichen auf 120 km/h. Ein solcher „Geschwindigkeitstrichter“ stellt in Autobahnkreuzen keine wirkliche Besonderheit dar und dürfte für den durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer wahrnehmbar sein. Im Zusammenhang mit den Arbeiten an der Großbaustelle Michendorf wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit zeitweise sogar auf 60 km/h reduziert, was durch schlichte Verlängerung des „Trichters“ bewerkstelligt wurde. Meist wurde hier auch während der Geltungsdauer dieser zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemessen.
Womit wird gemessen?
Gemessen wird bei Kilometer 0,06 mit dem mobilen Einseitensensor ESO ES 3.0 und seinem fast baugleichen Nachfolger ESO ES 8.0, der an der Messstelle mit all seinen Stärken und Schwächen zum Einsatz kommt.
Wie stehen die Chancen?
Dies teilen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung mit. Füllen Sie einfach den nun kommenden Fragebogen aus und wir melden uns binnen eines Werktages mit wertvollen Informationen bei Ihnen. Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.