Sie sind auf der BAB 24 bei Kilometer 234,4 in Fahrtrichtung Berlin geblitzt worden und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee bekommen? Die Mehrzahl der Bußgeldbescheide ist angreifbar! Wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die zuständigen Behörden. Aufgrund unserer Erfahrung finden wir den richtigen Weg für Sie und vermeiden idealerweise Bußgeld und Fahrverbot. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung und wir sagen Ihnen, wo die Chancen liegen.
Wo wird gemessen?
Die Messstelle befindet sich auf der BAB 24, welche die beiden Großstädte Hamburg und Berlin miteinander verbindet. Kurz bevor die BAB 24 am Autobahndreieck Havelland in die BAB 10 („Berliner Ring“) aufgeht, befindet sich noch eine Messstelle für die Geschwindigkeitsüberwachung. In Höhe der Anschlussstelle Kremmen, an der auch in der entgegengesetzten Fahrtrichtung gemessen wird, wird das mobile Messgerät am rechten Fahrbahnrand aufgestellt.
Zuständig für die Bewertung der an dieser Messstelle durchgeführten Messungen ist nach der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee letztendlich das Amtsgericht Oranienburg, vor welchem wir bereits in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich als Verteidiger aufgetreten sind.
(Bild in voller Größe | © OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA)
Was sagen die Schilder?
Vom Autobahndreieck Wittstock/Dosse kommend gilt auf der BAB 24 über einen Bereich von knapp 70 Kilometern grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Kurz vor der Anschlusssstelle Kremmen, welche bereits zum Anfahrtsbereich des Autobahndreiecks Havelland gehört, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 120 km/h herab gesetzt. Die Beschilderung erfolgt hierbei stets beidseitig, so dass grundsätzlich von einer Wahrnehmbarkeit der Schilder ausgegangen werden kann.
Aktuell ist jedoch auch dieser Streckenbereich von den umfangreichen Bauarbeiten auf der sog. Havellandautobahn betroffen, so dass im Einzelfall auch abweichende Geschwindigkeitsvorgaben gemacht werden können. Diese sind formell stets zu überprüfen, was anhand der jeweiligen verkehrsrechtlichen Anordnungen und amtlichen Beschilderungspläne geschieht, welche wir im Bedarfsfalle bei den zuständigen Behörden anfordern.
Womit wird gemessen?
Gemessen wird bei Kilometer 234,4 mit dem zugelassenen, aber angreifbaren Messgerät Poliscan FM1, welches an der Messstelle mit all seinen Schwächen zum Einsatz kommt.
Wie stehen die Chancen?
Dies teilen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung mit. Füllen Sie einfach den nun kommenden Fragebogen aus und wir melden uns binnen eines Werktages mit wertvollen Informationen bei Ihnen. Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.