Sie sind auf der BAB 20 bei Kilometer 327,94 in Fahrtrichtung Prenzlau/Lübeck geblitzt worden und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee bekommen? Die Mehrzahl der Bußgeldbescheide ist angreifbar! Wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die zuständigen Behörden. Aufgrund unserer Erfahrung finden wir den richtigen Weg für Sie. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung und wir sagen Ihnen, wo die Chancen liegen.
Wo wird gemessen?
Die Messstelle liegt auf der BAB 20, welche von der BAB 1 bei Lübeck entlang der Ostseeküste bis zum Kreuz Uckermark führt, wo sodann die Überleitung auf die BAB 11 in Richtung Stettin / Polen bzw. Berlin erfolgt. Die Messstelle befindet sich unmittelbar im Kreuz Uckermark, wo das mobile Messgerät am rechten Fahrbahnrand eingesetzt wird.
Zuständig für die Bewertung der an dieser Messstelle durchgeführten Messungen ist nach der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee das Amtsgericht Prenzlau, vor welchem wir bereits in einer Vielzahl von Fällen als Verteidiger erfolgreich aufgetreten sind.

Was sagen die Schilder?
Nach dem hier vorliegenden amtlichen Beschilderungsplan gestaltet sich die Beschilderung an der Messstelle wie folgt:
Kommt man von Berlin aus in das Autobahnkreuz gefahren, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits vor dem Kreuz auf 120 km/h und zu Beginn des Kreuzes auf 100 km/h reduziert. Die Verkehrszeichen mit 100 km/h stehen für die von der BAB 11 auf die BAB 20 auffahrenden Verkehrsteilnehmer nur in den Überleitungen und werden auf der BAB 20 in Fahrtrichtung nach den Auffahrten von der BAB 11 nicht wiederholt. Auf die entsprechende Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann dann durch die auffahrenden Verkehrsteilnehmer nur aus den äußeren Umständen und nicht aufgrund des Passierens des für die BAB 20 geltenden Verkehrszeichens geschlossen werden.
Dies führt nach Ansicht des zuständigen Amtsgerichts dazu, dass der Vorwurf der fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung nicht nachweisbar ist. Daher enden mittlerweile alle beim zuständigen Amtsgericht Prenzlau geführten Verfahren mit einem Freispruch auf Kosten der Staatskasse.
Womit wird gemessen?
Gemessen wird bei Kilometer 327,94 mit dem zugelassenen, aber angreifbaren Messgerät PoliscanSpeed, welches an der Messstelle mit all seinen Schwächen zum Einsatz kommt.
Wie stehen die Chancen?
Dies teilen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung mit. Füllen Sie einfach den nun kommenden Fragebogen aus und wir melden uns binnen eines Werktages mit wertvollen Informationen bei Ihnen. Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.