Sie sind auf der BAB 2 bei Kilometer 30,0 in Fahrtrichtung AD Werder geblitzt worden und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee bekommen? Die Mehrzahl der Bußgeldbescheide ist angreifbar! Wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die zuständigen Behörden. Aufgrund unserer Erfahrung finden wir den richtigen Weg für Sie und vermeiden idealerweise Bußgeld und Fahrverbot. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung und wir sagen Ihnen, wo die Chancen liegen.
Wo wird gemessen?
Die Messstelle befindet sich auf der BAB 2, welche Nordrhein-Westfalen mit dem Berliner Umland verbindet. Etwa 30 Kilometer vor dem Autobahndreieck Werder, zwischen den Anschlussstellen Ziesar und Wollin, wird das mobile Messgerät im Bereich einer Grünbrücke am rechten Fahrbahnrand aufgestellt.
Zuständig für die Bewertung der an dieser Messstelle durchgeführten Messungen ist nach der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee letztendlich das Amtsgericht Brandenburg an der Havel, vor welchem wir bereits in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich als Verteidiger aufgetreten sind.
(Bild in voller Größe | © OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA)
Was sagen die Schilder?
Die Beschilderung vor Ort stellt sich grundsätzlich recht einfach dar: kurz nach der Landesgrenze zwischen Sachsen-Anhalt und Brandenburg bei Kilometer 44 wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 130 km/h beschränkt. Diese Beschränkung wird nach jeder Einfahrt und jedem Parkplatz durch beidseitige Beschilderung wiederholt und dürfte daher grundsätzlich erkennbar sein. Eine Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgt – außer bei Baustellen – erst kurz vor dem Autobahndreieck Werder und somit weit nach der Messstelle.
Womit wird gemessen?
Gemessen wird bei Kilometer 30,0 mit dem mobilen Einseitensensor ESO ES 3.0 und seinem fast baugleichen Nachfolger ES 8.0, der an der Messstelle mit all seinen Stärken und Schwächen zum Einsatz kommt.
Wie stehen die Chancen?
Dies teilen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung mit. Füllen Sie einfach den nun kommenden Fragebogen aus und wir melden uns binnen eines Werktages mit wertvollen Informationen bei Ihnen. Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.