Sie sind auf der BAB 2 bei Kilometer 2,9 in Fahrtrichtung Hannover geblitzt worden und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee bekommen? Die Mehrzahl der Bußgeldbescheide ist angreifbar! Wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die zuständigen Behörden. Aufgrund unserer Erfahrung finden wir den richtigen Weg für Sie. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung und wir sagen Ihnen, wo die Chancen liegen.
Wo wird gemessen?
Die Messstelle befindet sich am Anfang der BAB 2, welche den Berliner Raum mit der holländischen Grenze verbindet. Im Autobahndreieck Werder beginnt die BAB 2 bei Geradeausfahrt von der BAB 10 kommend. Noch vor der ersten Ausfahrt Lehnin befindet sich die Messstelle. Das mobile Messgerät wird am rechten Fahrbahnrand aufgestellt. Alternativ wird auch gerne einen halben Kilometer weiter bei Kilometer 3,4 gemessen.
Zuständig für die Bewertung der an dieser Messstelle durchgeführten Messungen ist letztendlich das Amtsgericht Brandenburg an der Havel, vor welchem wir bereits in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich als Verteidiger aufgetreten sind.

Was sagen die Schilder?
Grundsätzlich ist die Geschwindigkeit auf diesem Streckenabschnitt freigegeben. Die Messstelle wird jedoch bei Herabsetzungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit – z.B. wegen Tages- oder längeren Baumaßnahmen – gerne genutzt, um die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu kontrollieren.
In diesem Falle muss stets der Beschilderungsplan bzw. die verkehrsrechtliche Anordnung beigezogen werden, welche der Beschilderung zugrunde liegt. Nur so lässt sich prüfen, ob eine ordnungsgemäße Beschilderung vorliegt oder ob es hier zumindest Anhaltspunkte für eine Rechtsfolgenmilderung (keine Punkte, Absehen vom Fahrverbot etc.) gibt.
Womit wird gemessen?
Gemessen wird bei Kilometer 2,9 mit dem mobilen Einseitensensor ESO ES 3.0, der an der Messstelle mit all seinen Stärken und Schwächen zum Einsatz kommt.
Wie stehen die Chancen?
Dies teilen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung mit. Füllen Sie einfach den nun kommenden Fragebogen aus und wir melden uns binnen eines Werktages mit wertvollen Informationen bei Ihnen. Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.