Sie sind auf der BAB 2 bei Kilometer 0,30 in Fahrtrichtung Hannover geblitzt worden und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee bekommen? Die Mehrzahl der Bußgeldbescheide ist angreifbar! Wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die zuständigen Behörden. Aufgrund unserer Erfahrung finden wir den richtigen Weg für Sie. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung und wir sagen Ihnen, wo die Chancen liegen.
Wo wird gemessen?
Die Messstelle befindet sich ganz am Beginn der 473 Kilometer langen BAB 2, welche ihren Ursprung im Autobahndreieck Werder hat und dort von der BAB 10 („Berliner Ring“) abzweigt. In der Überleitung von der BAB 10 zur BAB 2 wird das mobile Messgerät in einer leichten Rechtskurve am Fahrbahnrand aufgestellt.
Zuständig für die Bewertung der an dieser Messstelle durchgeführten Messungen ist letztendlich das Amtsgericht Brandenburg an der Havel, vor welchem wir bereits in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich als Verteidiger aufgetreten sind.

Was sagen die Schilder?
Es gibt keine. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird durch eine Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA), also eine sog. „Schilderbrücke“ geregelt. Diese befindet sich etwa 1,9 Kilometer vor der Messstelle. In aller Regel ist dort eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h angeordnet.
Im Rahmen der Verteidigung ist stets darauf zu achten, dass die korrekte Funktion der VBA sowie die entsprechenden Schaltpläne überprüft werden.
Womit wird gemessen?
Gemessen wird bei Kilometer 0,30 mit dem Einseitensensor ESO ES 3.0, welcher an dieser Messstelle mit all seinen Schwächen zum Einsatz kommt.
Wie stehen die Chancen?
Dies teilen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung mit. Füllen Sie einfach den nun kommenden Fragebogen aus und wir melden uns binnen eines Werktages mit wertvollen Informationen bei Ihnen. Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.