Sie sind auf der BAB 13 bei Kilometer 113,3 in Fahrtrichtung Ortrand geblitzt worden und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee bekommen? Die Mehrzahl der Bußgeldbescheide ist angreifbar! Wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die zuständigen Behörden. Aufgrund unserer Erfahrung finden wir den richtigen Weg für Sie und vermeiden idealerweise Bußgeld und Fahrverbot. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung und wir sagen Ihnen, wo die Chancen liegen.
Wo wird gemessen?
Die Messstelle befindet sich auf der BAB 13, welche den Großraum Berlin mit der sächsischen Hauptstadt Dresden verbindet. Im äußersten Süden Brandenburgs, auf dem etwa 14 Kilometer langen Teilstück zwischen den Anschlussstellen Ruhland und Ortrand wird das mobile Messgerät im Bereich einer Eisenbahnbrücke am rechten Fahrbahnrand aufgestellt.
Zuständig für die Bewertung der an dieser Messstelle durchgeführten Messungen ist nach der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee letztendlich das Amtsgericht Senftenberg, vor welchem wir bereits in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich als Verteidiger aufgetreten sind.
(Bild in voller Größe | © OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA)
Was sagen die Schilder?
Grundsätzlich ist in diesem Streckenbereich keine Geschwindigkeitsbeschränkung eingerichtet. Die hier bislang bekannten Messungen erfolgen jedoch auf Grundlage einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Hierzu liegt eine verkehrsrechtliche Anordnung vom 01.04.2021 bzw. 06.04.2021 vor. Demnach wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Kilometer 111,5 und somit 1,8 km vor der Messstelle auf 120 km/h beschränkt. Bei Kilometer 111,7 und somit 1,6 km vor der Messstelle erfolgt eine weitere Reduzierung durch beidseitige Beschilderung auf 100 km/h mit den Zusätzen “ auf 5,5 km“ und „Straßenschäden“. Weitere Schilder auf 100 km/h befinden sich nach der Messstelle bei Kilometer 114,2 und bei Kilometer 117,2 wird die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben.
Durch die jeweils beidseitige Beschilderung ist von einer grundsätzlichen Wahrnehmbarkeit auszugehen. Der Grund für die Geschwindigkeitsbeschränkung sind Alkali-Kieselsäure-Reaktionsschäden, im Volksmund besser als „Betonkrebs“ bekannt. Damit dürfte auch ein hinreichender Grund für die Beschränkung vorliegen. Bauarbeiten zur Beseitigung sind aktuell (November 2021) nicht geplant.
Womit wird gemessen?
Gemessen wird bei Kilometer 113,3 mit dem mobilen Einseitensensor ESO ES 3.0 und seinem fast baugleichen Nachfolger ES 8.0, der an der Messstelle mit all seinen Stärken und Schwächen zum Einsatz kommt.
Wie stehen die Chancen?
Dies teilen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung mit. Füllen Sie einfach den nun kommenden Fragebogen aus und wir melden uns binnen eines Werktages mit wertvollen Informationen bei Ihnen. Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.