Sie sind auf der BAB 12 bei Kilometer 54,450 in Fahrtrichtung Frankfurt (Oder) – Mitte geblitzt worden und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee bekommen? Die Mehrzahl der Bußgeldbescheide ist angreifbar! Wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die zuständigen Behörden. Aufgrund unserer Erfahrung finden wir den richtigen Weg für Sie und vermeiden idealerweise Bußgeld und Fahrverbot. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung und wir sagen Ihnen, wo die Chancen liegen.
Wo wird gemessen?
Die Messstelle befindet sich auf der BAB 12, welche die deutsch-polnische Grenze bei Frankfurt (Oder) und Slubice mit dem Großraum Berlin verbindet. Am Autobahndreieck Spreeau mündet die BAB 12 in die BAB 10 („Berliner Ring“). Die Messstelle passieren Sie, wenn Sie von Polen aus nach Deutschland einfahren. Von der polnischen A2 aus kommend beginnt die BAB 12 an der Grenzbrücke bei Kilometer 58,2. Etwa 350 Meter vor der ersten deutschen Anschlussstelle Frankfurt (Oder) – Mitte wird das mobile Messgerät am rechten Fahrbahnrand aufgestellt.
Zuständig für die Bewertung der an dieser Messstelle durchgeführten Messungen ist nach der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee letztendlich das Amtsgericht Frankfurt (Oder), vor welchem wir bereits in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich als Verteidiger aufgetreten sind.
(Bild in voller Größe | © OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA)
Was sagen die Schilder?
Zu dieser Messstelle liegen hier noch keine amtlichen Beschilderungspläne vor. Eine rechtlich einwandfreie Beschilderung kann daher derzeit nicht bestätigt werden. Gemessen wird hier ausgehend von einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, was auch aus eigener Vorbeifahrt bekannt ist. Im Rahmen der Verteidigung arbeite ich eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um die Beschilderung auf Herz und Nieren überprüfen zu können. Werden die nach landesrechtlichen Vorgaben bestimmten Abstände zwischen Schildern und Messstelle nicht eingehalten, kann dies Auswirkungen jedenfalls auf den Umfang der Sanktionierung haben oder gar zur Einstellung des Verfahrens führen!
Womit wird gemessen?
Gemessen wird bei Kilometer 54,450 mit dem zugelassenen, aber angreifbaren Messgerät Poliscan FM1, welches an der Messstelle mit all seinen Schwächen zum Einsatz kommt.
Wie stehen die Chancen?
Dies teilen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung mit. Füllen Sie einfach den nun kommenden Fragebogen aus und wir melden uns binnen eines Werktages mit wertvollen Informationen bei Ihnen. Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.