Sie sind auf der BAB 10 bei Kilometer 92,6 in Fahrtrichtung AD Potsdam geblitzt worden und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee bekommen? Die Mehrzahl der Bußgeldbescheide ist angreifbar! Wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die zuständigen Behörden. Aufgrund unserer Erfahrung finden wir den richtigen Weg für Sie. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung und wir sagen Ihnen, wo die Chancen liegen.
Wo wird gemessen?
Die Messstelle befindet sich im südlichen Teil der BAB 10 („Berliner Ring“). Noch bis Ende 2020 wird die Autobahn zwischen den Autobahndreiecken Nuthetal, von wo aus die BAB 115 („Avus“) abzweigt, und Potsdam, wo die BAB 9 in Richtung München beginnt, umfangreich neu- und ausgebaut. Mitten im Baustellenbereich, jedoch kurz vor Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung wird das mobile Messgerät in Fahrtrichtung am linken Fahrbahnrand aufgestellt.
Zuständig für die Bewertung der an dieser Messstelle durchgeführten Messungen ist nach der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee letztendlich das Amtsgericht Potsdam, vor welchem wir bereits in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich als Verteidiger aufgetreten sind.
(Bild in voller Größe | © OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA)
Was sagen die Schilder?
Bereits im Autobahndreieck Nuthetal ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h beschränkt. Im Bereich der Zusammenführung der Spuren von der BAB 10 und der BAB 115 wird diese Beschränkung zunächst auf 80 km/h und dann auf 60 km/h beschränkt, wobei die entsprechende Beschilderung jeweils beidseitig aufgestellt ist. Im Bereich der etwa sechs Kilometer langen Strecke bis zur Messstelle wird die Beschilderung auf 60 km/h noch viermal wiederholt, jedoch nur noch einseitig. Zwischen der beidseitigen Beschilderung und der Messstelle befindet sich noch die Anschlussstelle Michendorf und der gleichnamige Rasthof. Etwa 500 Meter nach der Messstelle wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit am Ende der Baustelle wieder auf 120 km/h angehoben.
Die verschiedenen Bußgeldabteilungen des Amtsgerichts Potsdam sehen die Bewertung der Beschilderung nicht einheitlich, in geeigneten Fällen sind vor allem Reduzierungen der Geldbuße unter die „Punktegrenze“ sowie das Absehen vom Fahrverbot möglich.
Womit wird gemessen?
Gemessen wird bei Kilometer 92,6 mit dem zugelassenen, aber angreifbaren Messgerät PoliscanSpeed, welches an der Messstelle mit all seinen Schwächen zum Einsatz kommt.
Wie stehen die Chancen?
Dies teilen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung mit. Füllen Sie einfach den nun kommenden Fragebogen aus und wir melden uns binnen eines Werktages mit wertvollen Informationen bei Ihnen. Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.