Sie sind auf der BAB 10 bei Kilometer 91,5 in Fahrtrichtung AS Michendorf/Frankfurt geblitzt worden und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee bekommen? Die Mehrzahl der Bußgeldbescheide ist angreifbar! Wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die zuständigen Behörden. Aufgrund unserer Erfahrung finden wir den richtigen Weg für Sie und vermeiden idealerweise Bußgeld und Fahrverbot. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung und wir sagen Ihnen, wo die Chancen liegen.
Wo wird gemessen?
Die Messstelle befindet sich im südlichen Teil der BAB 10 („Berliner Ring“) in östlicher Fahrtrichtung. Der hier von Ihnen befahrene Bereich zwischen den Autobahndreiecken Potsdam und Nuthetal ist der erste achtspurige Autobahnbereich in der Region. Trotz der guten Verteilung des zahlreichen Verkehrs wird auch hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit begrenzt und dies natürlich auch kontrolliert. Das mobile Messgerät wird genau in Höhe der Raststätte Michendorf am rechten Fahrbahnrand aufgestellt.
Zuständig für die Bewertung der an dieser Messstelle durchgeführten Messungen ist nach der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee letztendlich das Amtsgericht Potsdam, vor welchem wir bereits in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich als Verteidiger aufgetreten sind.
(Bild in voller Größe | © OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA)
Was sagen die Schilder?
Kurz nach Passieren des Autobahndreiecks Potsdam werden zunächst sämtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgehoben und nur für den Fall der Nässe welche angeordnet. Dies ändert sich kurz vor dem Rasthof Michendorf. Aufgrund der nun dicht folgenden Aus- und Einfahrten zur Anschlussstelle Michendorf und dem Rasthof Michendorf und der damit verbundenen zahlreichen Spurwechsel wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch beidseitige Beschilderung auf 120 km/h beschränkt. Durch die beidseits aufgestellten Verkehrszeichen wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Beschilderung für den aufmerksamen Kraftfahrer wahrnehmbar ist. Es kann hier jedoch auch zu Fällen entschuldbaren Augenblicksversagens kommen, was jedenfalls Einfluss auf eventuelle Rechtsfolgen hätte. Da zu der Beschilderung hier noch keine amtlichen Beschilderungspläne und verkehrsrechtlichen Anordnungen vorliegen, kann zudem eine rechtlich einwandfreie Beschilderung aktuell nicht bestätigt werden. Dies wäre im Rahmen der Verteidigung durch Einholung der entsprechenden Unterlagen zu prüfen.
Womit wird gemessen?
Gemessen wird bei Kilometer 91,5 mit dem zugelassenen, aber angreifbaren Messgerät PoliscanSpeed, welches an der Messstelle mit all seinen Schwächen zum Einsatz kommt.
Wie stehen die Chancen?
Dies teilen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung mit. Füllen Sie einfach den nun kommenden Fragebogen aus und wir melden uns binnen eines Werktages mit wertvollen Informationen bei Ihnen. Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.