Sie sind auf der BAB 10 bei Kilometer 34,6 in Fahrtrichtung Freienbrink geblitzt worden und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee bekommen? Die Mehrzahl der Bußgeldbescheide ist angreifbar! Wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die zuständigen Behörden. Aufgrund unserer Erfahrung finden wir den richtigen Weg für Sie und vermeiden idealerweise Bußgeld und Fahrverbot. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung und wir sagen Ihnen, wo die Chancen liegen.
Wo wird gemessen?
Die Messstelle befindet sich im östlichen Teil der BAB 10 („Berliner Ring“) in nördlicher Fahrtrichtung (ausgeschildert meist mit „Prenzlau“ bzw. „Hamburg“) zwischen den Autobahndreiecken Spreeau und Barnim. Vom Autobahndreieck Spreeau aus kommend wird das mobile Messgerät etwa zwei Kilometer vor der ersten Anschlussstelle in Freienbrink am rechten Fahrbahnrand aufgestellt.
Zuständig für die Bewertung der an dieser Messstelle durchgeführten Messungen ist nach der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee letztendlich das Amtsgericht Fürstenwalde, vor welchem wir bereits in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich als Verteidiger aufgetreten sind.
(Bild in voller Größe | © OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA)
Was sagen die Schilder?
Vom Autobahndreieck Spreeau aus kommend ist zunächst keine zulässige Höchstgeschwindigkeit vorgegeben. Im Umkreis der Anschlussstelle Freienbrink wird diese zulässige Höchstgeschwindigkeit dann jedoch mittels einfacher beidseitiger Beschilderung auf 120 km/h begrenzt. Dies dürfte darin begründet liegen, dass oftmals LKW von der BAB 12 kommend eine Umfahrung nutzen und an der Anschlussstelle Freienbrink auf die BAB 10 auffahren, was zu einer erhöhten Unfallgefahr durch vermehrte Spurwechsel führt.
Nach der Rechtsprechung des OLG Brandenburg sind beidseitig aufgestellte Verkehrszeichen zwar in der Regel wahrnehmbar, ein Übersehen kann jedoch unter Umständen entschuldbar und somit im Hinblick auf etwaige Rechtsfolgen wie Bußgeld und Fahrverbot zu berücksichtigen sein.
Aktuell (Oktober 2019) befindet sich die Messstelle im Bereich einer Anfahrt zu einer Baustelle, so dass auch abweichende zulässige Höchstgeschwindigkeiten angeordnet werden können. Dies würde durch uns im Rahmen der Verteidigung mittels Einsicht in die amtlichen Beschilderungspläne über die zuständigen Behörden geprüft werden.
Womit wird gemessen?
Gemessen wird bei Kilometer 34,6 mit dem mobilen Einseitensensor ESO ES 3.0 oder seinem fast baugleichen Nachfolger ESO ES 8.0, der an der Messstelle mit all seinen Stärken und Schwächen zum Einsatz kommt.
Wie stehen die Chancen?
Dies teilen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung mit. Füllen Sie einfach den nun kommenden Fragebogen aus und wir melden uns binnen eines Werktages mit wertvollen Informationen bei Ihnen. Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.