Sie sind auf der BAB 10 bei Kilometer 20,94 in Fahrtrichtung AS Berlin-Hellersdorf geblitzt worden und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee bekommen? Die Mehrzahl der Bußgeldbescheide ist angreifbar! Wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die zuständigen Behörden. Aufgrund unserer Erfahrung finden wir den richtigen Weg für Sie und vermeiden idealerweise Bußgeld und Fahrverbot. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung und wir sagen Ihnen, wo die Chancen liegen.
Wo wird gemessen?
Die Messstelle befindet sich im östlichen Bereich der BAB 10 („Berliner Ring“) in nördlicher Fahrtrichtung. Auf der Fahrt vom Autobahndreieck Spreeau zum Autobahndreieck Barnim – meist mit der Richtung Hamburg oder Prenzlau ausgeschildert – wird die Messstelle kurz nach der Anschlussstelle Rüdersdorf in Richtung der nächsten Anschlussstelle Berlin-Hellersdorf passiert. Das mobile Messgerät wird dabei entweder frei oder, wie auch bereits gesehen, in einem Spezialanhänger am rechten Fahrbahnrand aufgestellt.
Zuständig für die Bewertung der an dieser Messstelle durchgeführten Messungen ist nach der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee letztendlich das Amtsgericht Strausberg, vor welchem wir bereits in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich als Verteidiger aufgetreten sind.
(Bild in voller Größe | © OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA)
Was sagen die Schilder?
In der Anfahrt zur Messstelle ist zunächst grundsätzlich keine Höchstgeschwindigkeit vorgegeben. Bei der aktuellen Bautätigkeit besteht auch schon eine Beschränkung zuvor, die jedoch keinen Einfluss auf die Messstelle hat. In allen Fällen wird kurz vor der Anschlussstelle Rüdersdorf die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch beidseitige Beschilderung auf 120 km/h beschränkt. Diese Beschilderung wird nach der Anschlussstelle wiederholt. Erst weit hinter der Anschlussstelle Berlin-Hellersdorf wird die Beschränkung wieder aufgehoben. Die Beschilderung dürfte grundsätzlich erkennbar sein. Ob die formellen Anforderungen an die Geschwindigkeitsbeschränkung eingehalten wurden, kann aktuell nicht beurteilt werden. Hierzu müsste im Rahmen der Verteidigung von der Bußgeldstelle der amtliche Beschilderungsplan und die verkehrsrechtliche Anordnung vorgelegt werden.
Womit wird gemessen?
Gemessen wird bei Kilometer 20,094 mit dem zugelassenen, aber angreifbaren Messgerät PoliscanSpeed, welches an der Messstelle mit all seinen Schwächen zum Einsatz kommt.
Wie stehen die Chancen?
Dies teilen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung mit. Füllen Sie einfach den nun kommenden Fragebogen aus und wir melden uns binnen eines Werktages mit wertvollen Informationen bei Ihnen. Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.