Sie sind auf der BAB 10 bei Kilometer 153,6 in Fahrtrichtung Hamburg/Prenzlau geblitzt worden und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee bekommen? Die Mehrzahl der Bußgeldbescheide ist angreifbar! Wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die zuständigen Behörden. Aufgrund unserer Erfahrung finden wir den richtigen Weg für Sie und vermeiden idealerweise Bußgeld und Fahrverbot. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung und wir sagen Ihnen, wo die Chancen liegen.
Wo wird gemessen?
Die Messstelle befindet sich im westlichen Teil der BAB 10 („Berliner Ring“) kurz vor dem Autobahndreieck Havelland. Am Autobahndreieck Havelland kann man die Fahrt entweder über die BAB 24 in Richtung Hamburg oder auf dem nördlichen Teil der BAB 10 in Richtung Prenzlau fortsetzen. Ziemlich genau in der Mitte zwischen der Raststätte Wolfslake und dem Autobahndreieck Havelland wird das mobile Messgerät am rechten Fahrbahnrand aufgestellt. In der Gegenrichtung wird bei Kilometer 153,830 gemessen.
Zuständig für die Bewertung der an dieser Messstelle durchgeführten Messungen ist nach der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee letztendlich das Amtsgericht Oranienburg, vor welchem wir bereits in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich als Verteidiger aufgetreten sind.
(Bild in voller Größe | © OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA)
Was sagen die Schilder?
Im westlichen Teil der BAB 10 gilt zunächst kilometerlang eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h, welche jeweils nach jeder Einfahrt und jedem Parkplatz durch beidseitige Beschilderung angekündigt ist. In der Anfahrt zum Autobahndreieck Havelland wird diese zulässige Höchstgeschwindigkeit durch wiederum beidseitige Beschilderung auf 100 km/h reduziert, was vornehmlich durch die erwartete Vielzahl von Spurwechseln und die damit verbundenen Gefahren begründet ist. Die Beschilderung dürfte rechtlich korrekt sein, auch wenn uns derzeit keine amtlichen Beschilderungspläne vorliegen. Auch das Übersehen eines beidseitig aufgestellten Verkehrszeichens kann jedoch unter Umständen entschuldbar sein, was jedenfalls Einfluss auf die Rechtsfolgen (Höhe des Bußgeldes, Fahrverbot etc.) haben kann.
Womit wird gemessen?
Gemessen wird bei Kilometer 153,6 mit dem zugelassenen, aber angreifbaren Messgerät PoliscanSpeed, welches an der Messstelle mit all seinen Schwächen zum Einsatz kommt.
Wie stehen die Chancen?
Dies teilen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung mit. Füllen Sie einfach den nun kommenden Fragebogen aus und wir melden uns binnen eines Werktages mit wertvollen Informationen bei Ihnen. Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.