Messstellentext:
Sie sind auf der BAB 10 im Autobahndreieck Barnim auf der Tangente im Abschnitt 16 bei Kilometer 2,0 in Fahrtrichtung B2 bzw. Berlin-Weißensee und Schwanebeck geblitzt worden und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee bekommen? Die Mehrzahl der Bußgeldbescheide ist angreifbar! Wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die zuständigen Behörden. Aufgrund unserer Erfahrung finden wir den richtigen Weg für Sie und vermeiden idealerweise Bußgeld und Fahrverbot. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung und wir sagen Ihnen, wo die Chancen liegen.
Wo wird gemessen?
Die furchtbar kryptische Bezeichnung der Messstelle lässt den betroffenen Verkehrsteilnehmer zunächst schon darüber grübeln, wo er überhaupt gegen Verkehrsregeln verstoßen haben soll. Dabei ist es eigentlich recht einfach. Verlässt man die BAB 10 („Berliner Ring“) oder die BAB 11 aus Richtung Prenzlau oder Stettin kommend an der Anschlussstelle Berlin-Weißensee und fährt dann in Richtung der B 2 nach Berlin, so fährt man an der Messstelle vorbei. Das mobile Messgerät wird kurz vor der Ampel an der Kreuzung zur L 300, welche in Richtung Schwanebeck und Bernau führt, am rechten Fahrbahnrand aufgestellt.
Zuständig für die Bewertung der an dieser Messstelle durchgeführten Messungen ist nach der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee letztendlich das Amtsgericht Bernau bei Berlin, vor welchem wir bereits in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich als Verteidiger aufgetreten sind.
(Bild in voller Größe | © OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA)
Was sagen die Schilder?
Nach der „Neueröffnung“ des Autobahndreiecks Barnim, zu welchem die Anschlussstelle Berlin-Weißensee formell noch gehört, wurden an den Abfahrten die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für alle Verkehrsteilnehmer noch einmal überarbeitet. Nunmehr gilt für alle: an der Messstelle gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, welche durch einen sog. Geschwindigkeitstrichter angeordnet wird. Dabei wird entsprechend einer verkehrsrechtlichen Anordnung vom 22.05.2017 nach der letzten Zufahrt auf die Tangente die zulässige Höchstgeschwindigkeit zunächst 816 Meter vor der Messstelle auf 100 km/h, dann 366 Meter vor der Messstelle auf 80 km/h und 166 Meter vor der Messstelle schließlich auf 60 km/h reduziert. Dies erfolgt jeweils durch beidseitig aufgestellte Verkehrszeichen, so dass grundsätzlich von einer wahrnehmbaren Beschilderung auszugehen sein wird. Der Mindestabstand von 150 Metern zwischen dem Verkehrszeichen und der Messstelle ist somit ebenfalls eingehalten.
Womit wird gemessen?
Gemessen wird bei Kilometer 2,0 mit dem mobilen Einseitensensor ESO ES 3.0, der an der Messstelle mit all seinen Stärken und Schwächen zum Einsatz kommt.
Wie stehen die Chancen?
Dies teilen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung mit. Füllen Sie einfach den nun kommenden Fragebogen aus und wir melden uns binnen eines Werktages mit wertvollen Informationen bei Ihnen. Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.