Sie sind auf der BAB 10 im Abschnitt 181 bei Kilometer 2,1 (Tangente von der BAB 9 zur BAB 10) in Fahrtrichtung AD Werder geblitzt worden und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee bekommen? Die Mehrzahl der Bußgeldbescheide ist angreifbar! Wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die zuständigen Behörden. Aufgrund unserer Erfahrung finden wir den richtigen Weg für Sie. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung und wir sagen Ihnen, wo die Chancen liegen.
Wo wird gemessen?
Den genauen Standort dieser etwas kryptisch bezeichneten Messstelle innerhalb des Autobahndreiecks Potsdam zu ermitteln, stellte selbst das zuständige Gericht eine Zeit lang auf die Probe, da den amtlichen Beschilderungsplänen die Zuordnung nicht zu entnehmen war. Nunmehr wissen wir jedoch, dass es sich um einen Messort im hinteren Bereich der Überfahrt von der BAB 9 aus Richtung Leipzig kommend auf die BAB 10 in westlicher Richtung (Dreieck Werder, BAB 2) handelt. Bereits in dem Bereich, in welchem die Tangente parallel zur BAB 10 verläuft, wird das mobile Messgerät am rechten Fahrbahnrand aufgestellt.
Zuständig für die Bewertung der an dieser Messstelle durchgeführten Messungen ist letztendlich das Amtsgericht Potsdam, vor welchem wir bereits in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich als Verteidiger aufgetreten sind.

Was sagen die Schilder?
Die Beschilderung stellt sich relativ einfach dar: wie auf den meisten Autobahntangenten ist auch hier eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vorgegeben. Diese wird bereits zu Beginn des Autobahndreiecks Potsdam – noch auf der BAB 9 – durch beidseitige Beschilderung etwa 1,5 Kilometer vor der Messstelle angeordnet. Bis zur Messstelle wird diese Beschilderung zweifach wiederholt und erst nach Zusammenführung mit der BAB 10 etwa 700 Meter später wieder aufgehoben.
Womit wird gemessen?
Gemessen wird bei Kilometer 2,1 mit dem mobilen Einseitensensor ESO ES 3.0, der an der Messstelle mit all seinen Stärken und Schwächen zum Einsatz kommt.
Wie stehen die Chancen?
Dies teilen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung mit. Füllen Sie einfach den nun kommenden Fragebogen aus und wir melden uns binnen eines Werktages mit wertvollen Informationen bei Ihnen. Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.