Steht dem Unfallgeschädigten das Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall nicht zur Verfügung, steht zum einen die Option des Mietwagens offen, zum anderen kann er die entgangenen Gebrauchsvorteile als Schadensersatz geltend machen – der sog. Nutzungsausfall(-schaden).
Voraussetzungen
Voraussetzung hierfür ist die tatsächlich fehlende Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeuges, z.B. für den Zeitraum bis zur Reparatur oder bis zur Ersatzbeschaffung im Totalschadensfall. Außerdem muss der tatsächliche Wille zur Nutzung des Fahrzeuges gegeben sein. Ein Anspruch auf Nutzungsausfall steht demgegenüber nicht zu bei
- gewerblich genutzten Fahrzeugen (in der Regel),
- fiktiver Abrechnung,
- Anmietung eines Ersatzfahrzeuges
- Vorhandensein eines nutzbaren Zweitfahrzeuges,
- fehlender Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeuges.
Umstritten sind hier insbesondere die Fälle, in denen der Geschädigte so sehr verletzt wurde, dass er das Fahrzeug nicht nutzen konnte. Hier entsteht der Anspruch jedoch trotzdem, wenn Dritte das Fahrzeug hätten nutzen können.
Ausfalldauer
Grundsätzlich hat der Geschädigte Anspruch auf Entschädigung für die objektiv notwendige Dauer der Reparatur bzw. Ersatzanschaffung. Er ist jedoch gehalten, sich um eine schnelle Beseitigung des Zustandes zu kümmern. Zur reinen Dauer der Reparatur bzw. Ersatzanschaffung addiert wird die Zeit bis zur Erstellung des Schadengutachtens sowie ein angemessener Überlegungszeitraum für die Entscheidung, ob repariert oder Ersatz angeschafft wird.
Die Versicherungen sind zumeist darauf bedacht, den Nutzungsausfallschaden „klein zu rechnen“. Wichtig ist daher eine genaue Dokumentation der zeitlichen Abläufe, um diese transparent darlegen zu können. Verzögert sich die Regulierung durch die Versicherung und kann eine Reparatur bzw. Ersatzanschaffung nicht vorfinanziert werden, ist die Versicherung darauf hinzuweisen und ggf. zu einer Vorschusszahlung aufzufordern.
Schadenshöhe
Die Höhe des Nutzungsausfallschadens wird heutzutage fast durchgängig anhand von Tabellen berechnet. Die „Standardtabelle“ von Sanden/Danner/Küppersbusch führt hierbei nahezu jedes Kraftfahrzeug und gliedert dieses in Nutzungsausfallklassen, woraus sich dann der konkrete Anspruch pro Tag ergibt. Bei älteren Fahrzeugen werden Abzüge gemacht, besonders hochwertige Sonderausstattung kann zu einer „Hochstufung“ führen.
Die Nutzungsausfallklasse wird ebenso wie der regelmäßig notwendige Zeitraum für die Reparatur bzw. Ersatzanschaffung durch den Sachverständigen im Schadengutachten festgehalten. Hieran orientieren sich zumeist die Gerichte und Versicherungen.