Sie gehört zu den „klassischen“ Schadenspositionen nach einem Verkehrsunfall und ist trotzdem bei den meisten Geschädigten gänzlich unbekannt: die Unkostenpauschale, teilweise auch als Nebenkostenpauschale bezeichnet.
Der damit geltend gemachte Pauschalbetrag deckt Aufwendungen ab, die im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall typischerweise entstehen, jedoch schwer zu beziffern bzw. nachzuweisen sind. Hierzu gehören
- Telefonkosten,
- Internetkosten,
- Portokosten,
- Fahrtkosten z.B. zur Werkstatt.
Nach der Rechtsprechung fällt die Unkostenpauschale bei jedem Verkehrsunfall an und bewegt sich regional unterschiedlich zwischen 20,00 € und 30,00 €. Dieser Betrag kann ohne jeden Nachweis geltend gemacht werden, ein höherer Schaden ist im Einzelfall stets nachzuweisen.